Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Geltung, Vertragsabschluss

1. Die HWDigital GmbH, im Folgenden „Agentur“ genannt, erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern, sohin auch freischaffenden Personen oder Personen mit eigenem Vermarktungspotenzial (z.B. Sportler, Prominente, Künstler oder sonstige Personen mit relevanter Außenwirksamkeit) anwendbar.

2. Die Agentur erbringt Dienstleistung grundsätzlich nicht gegenüber Verbrauchern oder Personen ohne  unternehmerischen Charakter. Sollte ein Verbraucher im Zuge eines Leistungsbedarfs an die Agentur herantreten, so hat er dies ohne Zweifel zur Kenntnis zu bringen.

3. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

4. Die AGB werden jedem Kunden vor einer etwaigen Geschäftsbeziehung im Zuge der Angebotslegung zur Kenntnis gebracht. Änderungen oder gänzlich neue Versionen bringt die Agentur dem Kunden elektronisch via E-Mail zur Kenntnis. Änderungen der AGB gegenüber bestehenden Kunden gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten Punkten der AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Änderungen an den AGB ersetzen, nach Kenntnisnahme des Kunden, zur Gänze die zuvor gültige Fassung der AGB und alle damit verbundenen Ansprüche.

5. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wurde.

6. Setzt der Kunde bei Verlautbarung der AGB eine Handlung, die auf die Annahme des Angebots oder eine Weiterführung des bestehenden Auftrags schließen lässt, wird dies als Zustimmung zu den AGB erachtet. Jedenfalls werden die AGB durch Übermittlung der Auftragsbestätigung zum Gegenstand des Kaufvertrages, sofern bis dahin oder im Rahmen der Frist der Auftragsbestätigung, nicht einzelnen Inhalten widersprochen wurde.

7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder ihnen widersprochen werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung
geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die deren Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

8. Die Angebote der Agentur sind immer freibleibend und unverbindlich bis zu dem Zeitpunkt zudem die Agentur, durch Übermittlung der Angebotsbestätigung, den Auftrag annimmt.

9. Soweit in diesem Vertrag, oder in anderen Dokumenten der Agentur, auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sich diese auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

10. Die Agentur erklärt, dass sie sich nur im Rahmen ihres gemeldeten Gewerbes zum Zeitpunkt des Geschäftsgebarens als verantwortlich betrachtet und der Kunde erkennt dies ausdrücklich an.

11. Die Agentur erklärt, dass sie zu keinem Zeitpunkt die Rolle eines,

  • IT-Beraters
  • Programmierers
  • Datenschutzbeauftragten
  • Rechtskundigen/Rechtsanwalt
  • Steuerberater
  • Förderberater
  • Unternehmensberater

einnimmt oder beabsichtigt als ein solcher ähnlicher Dienstleister aufzutreten und/oder wahrgenommen zu werden. In diesem Bezug distanziert sich die Agentur ebenso von jeder fachlichen Verantwortlichkeit in diesem Bezug. Der Kunde erkennt dies zu 100% an und wird die Agentur nicht in Zusammenhang mit den oben genannten Bereichen beanspruchen oder auf Basis vorher ergangenen Verhaltens belangen.

B. Drittanbieter und Accounts

1. Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass Plattformen für Social-Media und Suchmaschinen (z.B. Facebook, Instagram, Youtube, Google, etc., im Folgenden kurz: „Anbieter“) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen.

2. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das, von der Agentur nicht kalkulierbare, Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden.

3. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte.
Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen.

4. Die Agentur arbeitet auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf welche sie keinen Einfluss hat und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde.

5. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt,
den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien der Anbieter einzuhalten.

6. Die Betreuung eines Einspruchs gegen eine, seitens der Anbieter, getroffene Maßnahme gegen den Kunden, ist in der Betreuung durch die Agentur nicht inkludiert. In diesem Fall verweist die Agentur
entschieden auf die Konsultation eines qualifizierten Rechtsbeistandes.

7. In besonderen Fällen kann es auch vorkommen, dass Kampagnen des Kunden durch ContainerAccounts (z.B. Facebook Business Manager oder Google Ads Verwaltungskonto) verwaltet werden oder andere Drittanbieter-Tools (PromoRepublic, Hootsuite, Schedugram, etc.) genutzt werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Verwaltung der eigenen Kampagnen über derartige Tools durch die Agentur durchführen zu lassen.

8. Die Art und Weise, wie die Agentur die Optimierung und Betreuung durchführt, bleibt zur Gänze der Agentur überlassen. Die, damit verbundenen, Accounts befinden sich, sofern nicht durch einen Vertrag anders begründet, von Beginn an im Besitz der Agentur.

9. Sollte zwischen Kunde und Agentur kein Vertrag mit definierter Laufzeit vereinbart sein, so kann der Kunde auch durch einen Account der Agentur betreut werden. In diesem Fall hat der Kunde, durch Akontozahlung des Werbeetats, die rechtzeitige Aktivierung der Kampagnen sicherzustellen.

10. Die Agentur fungiert als Bearbeiter dieses Accounts, der dem Kunden Einsicht und Rechte in jenem Umfang gewährt, die für die Auftragserfüllung notwendig sind (zum Beispiel zur Einrichtung von Zahlungsmethoden; Stoppen von Kampagnen usw.).

11. Der Kunde ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Inhalte in den Accounts, sowie Angaben über Produkte und Dienstleistungen, zu jeder Zeit richtig und wahrheitsgemäß sind und nicht gegen die Rechte Dritter oder gegen die Auflagen der Anbieter verstoßen wird.

12. Die Agentur hält sich schad- und klaglos am Kunden, in Bezug auf die rechtliche Beanspruchung seitens der Anbieter oder Dritter, welche im Zusammenhang mit der Betreuung des Kunden und dessen
medialem Auftritt auf den Plattformen der Anbieter stehen.

13. Der Kunde bezahlt die Agentur je nach Vereinbarung für die ordnungsgemäße Betreuung, die konstante Weiterentwicklung oder fortlaufende Optimierung der Kampagnen, welche sich über sogenannte Container-Accounts oder direkt in der Accountverwaltung des jeweiligen Anbieters steuern lassen.

14. Die Rechte an den, durch die Agentur erstellten, Accounts werden grundsätzlich nicht an den Kunden übertragen, es sei denn, dies sei schriftlich mit der Agentur vereinbart.

15. Am Ende der Laufzeit kann der Kunde einen Export der Kampagnen und der damit verbundenen Einstellungen erhalten. Dieser ermöglicht eine rasche Fortführung der Kampagne. Sollte das nicht möglich sein, kann die Agentur auch alternativ die Inhalte und Einstellungen in einen neuen Account manuell übertragen. Für die manuelle Übertragung wird seitens der Agentur eine einmalige Honorarnote in der Höhe der bisherigen monatlichen Betreuung veranschlagt. Jedoch ist die Übergabe des bestehenden Accounts zum Zwecke der Leistungsdokumentation und der, damit verbundenen, Möglichkeit des Nachweises der erbrachten Leistung, nicht vorgesehen.

16. Sollte der Kunde dennoch auf die Übergabe des verwalteten Accounts bestehen, so verzichtet er damit automatisch auf jegliche Gewährleistung oder Ausbesserung in Bezug auf Mängel und hält die Agentur gegenüber jeglicher Beanspruchung schadlos – eine gesonderte schriftliche Erklärung seitens des Kunden ist NICHT erforderlich, wonach der Verzicht auf Forderungen jeglicher Art mit dem Zeitpunkt der Übergabe des Accounts, oder der Freischaltung notwendiger Rechte des Kunden, einher geht.

17. Sofern innerhalb der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Angebotsposition nicht ausdrücklich eine schriftliche Ausarbeitung und deren Übermittlung zuhanden des Kunden vereinbart wurde, dienen alle angeführten Punkte der Vorbereitung der Agentur auf die, im Rahmen des Angebots zu erbringende, Leistung.

18. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

19. Die Agentur behält sich das Recht vor, offensichtlich widrige Kampagnen oder Kampagneninhalte, die zu einem wirtschaftlichen oder sonstigen Nachteil der Agentur führen können, abzulehnen.

20. Sollte durch Täuschung ein solcher Umstand herbeigeführt werden, behält sich die Agentur das Recht vor, die Kampagne vor Ende der Laufzeit zu beenden und das dafür vorgesehene Honorar einzubehalten.

21. Bei Beendigung der Kampagne, sei es nun seitens Kunde oder Agentur, bleiben grundsätzlich alle mit den Kampagnen verbundenen Inhalte im Besitz der Agentur. Dies gilt unter anderem beispielsweise für die Accountstruktur an sich, Recherchen die der Agentur die Durchführung erst ermöglichen (i.e. Keywords, Markt, Konkurrenz), sowie sonstige Bild-, Video- oder Textinhalte.

22. Der Kunde anerkennt, dass die Agentur Inhalte der Kampagnen, beispielsweise Daten oder Inhalte (Text, Bild, usw.) zu statistischen, wissenschaftlichen oder kommerziellen Zwecken verwendet, und diese zu diesen oder ähnlichen Zwecken auch an Dritte weitergeben darf, sofern dies in einer anonymen, aggregierten Art und Weise passiert und keine personenbezogenen Daten davon betroffen sind, bzw. kein indirekter Verweis auf derartige Daten möglich ist. Im Zweifelsfall ist vor einer derartigen Datenverwertung, das Einvernehmen mit dem Kunden herzustellen – jedenfalls aber, ist der Kunde über den Zweck der Datenverarbeitung seitens der Agentur zu informieren. Hieraus entsteht zu keinem Zeitpunkt ein Anrecht auf Entgelt, Provision, Revenue Share oder dergleichen gegenüber der Agentur.

23. Sofern möglich wird die Agentur, nach Beendigung der Zusammenarbeit mit dem Kunden, den bearbeiteten Account unversehrt lassen und in einen passiven Zustand setzen, sodass der Kunde zu jedem Zeitpunkt eine Fortführung der Kampagne mit der Agentur veranlassen kann.

24. Sollte der Kunde nach Stilllegung des Accounts diesen Account beanspruchen wollen, so ist die Agentur nicht dazu verpflichtet, das immaterielle Gut der Kampagnen hinsichtlich Struktur, Texte, Bilder, Einstellungen, Reports oder sonstiger konfigurierter Parameter im Account zu belassen. Die Agentur ist jedenfalls dazu verpflichtet, den Account binnen 30 Werktagen gesäubert zu übergeben.

25. Alle Daten, welche durch die Nutzung dritter Plattformen (z.B. Facebook, Google, LinkedIn, etc.) im Zuge der Betreuung durch die Agentur, erhoben oder verarbeitet wurden, dürfen seitens der Agentur, jedoch nur in anonymisierter Form, zu statistischen Zwecken erfasst, gespeichert, dokumentiert und ausgewertet, sowie in sämtlichen Anwendungsmöglichkeiten uneingeschränkt genutzt werden, auch, wenn es sich bei einer Nutzung um eine direkte oder indirekte Wertschöpfung zu einem monetär hinterlegten Zweck handeln sollte. Der Kunde hat dabei zu keinem Zeitpunkt Anspruch auf Abgeltung, Provision oder sonstige monetäre Würdigung mit in diesem Zuge erhobenen und verwerteten Daten.

C. Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gelten nachstehende Regelungen:

1. Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl sie selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

2. Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile, ohne Zustimmung der Agentur, ist dem potentiellen Kunden auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

3. Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, welche keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung der Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee, im Sinne dieser Vereinbarung, werden insbesondere Werbeschlagwörter, Markennamen, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Animationen, Storyboards, Werbemittel usw. angesehen.

4. Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, die von der Agentur, im Rahmen des Konzeptes, präsentierten kreativen Werbeideen, außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages, wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

5. Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf welche er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung aller Beweismittel, welche eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

6. Im gegenteiligen Fall, gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.

7. Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.

D. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichtdes Kunden

1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Protokoll, dem Leistungsangebot und der dazu gehörigen Modulaufschlüsselung („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

2. Nachdem der Kunde das Angebot seitens der Agentur erhalten hat, hat er dieses zur Annahme im dafür vorgesehenen Bereich zu unterfertigen – dies ist als sofortige Angebotsannahme zu werten.

3. Als Annahme gilt auch, wenn der Kunde eine konkludente Handlung, wie in etwa die Befüllung eines Projektboards, Übermittlung von Unterlagen oder sonstiger mit dem Auftrag in Zusammenhang stehender Handlungen, unternimmt und der daraufhin übermittelten Auftragsbestätigung nicht im Rahmen der Frist widerspricht.

4. Nach der erfolgreichen Annahme der übermittelten Angebotsunterlagen, kann seitens der Agentur die Übermittlung einer Auftragsbestätigung erfolgen, um einen zeitnahen Beginn der Abwicklung, eine Verbindlichkeit beider Parteien und eine dementsprechende Überbrückung bis zur Vertragsunterzeichnung herbeizuführen. Der Kunde hat grundsätzlich innerhalb von fünf Werktagen die Möglichkeit, vom Auftrag durch schriftlichen Widerspruch der Auftragsbestätigung zurückzutreten, sollte diese nicht den besprochenen Parametern entsprechen. Nach Ablauf der Frist oder konkludenter
Handlung seitens des Kunden im Zuge der Auftragsabwicklung, gilt der Auftrag als erteilt und wird in Rechnung gestellt.

5. Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Storyboards, Treatments, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen fünf Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist, ohne Rückmeldung des Kunden, gelten sie als vom Kunden genehmigt.

6. Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, welche für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.

7. Der Kunde wird der Agentur, alle für deren Arbeit erforderlichen oder dienlichen Daten, Informationen und Unterlagen über Marketingziele, Märkte und Produkte, sofern vorhanden, zeitgerecht und vollständig zur Verfügung stellen. Die Agentur verpflichtet sich zur streng vertraulichen Behandlung derselben.

8. Der Kunde wird allenfalls im Vertrag vorgesehene Genehmigungen rechtzeitig erteilen, so dass der Arbeitsablauf der Agentur und ihrer Lieferanten und damit die gemeinsam fixierten Ziele nicht beeinträchtigt werden; Nicht oder verspätet erbrachte Genehmigungen können Mehrkosten verursachen.

9. Ein Gegenrechnen der Aufwände des Kunden hinsichtlich Kommunikation oder sonstiger Dinge, gegenüber der Leistungen der Agentur ist jedenfalls unzulässig und kann nur im Einvernehmen mit der Agentur nach schriftlicher Anzeige (siehe Bemängelung) erfolgen.

10. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

11. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können.

12. Sollte der Kunde im Zuge des Auftrags den Einsatz von Drittanbieter-Software wünschen/beauftragen (Google Analytics, Facebook Pixel, Google Tag Manager, o.Ä.), so wird die Agentur die Installation ausschließlich im Namen des Kunden durchführen. Dies bedeutet, dass sowohl der ordnungsgemäße Einsatz des Accounts, als auch die damit verbundenen Verpflichtungen ausschließlich in der Verantwortung des Kunden liegen.

13. Im besonderen Anwendungsfall sei ebenso darauf hingewiesen, dass die Verantwortlichkeit bei der Erstellung von Webseiten/Webshops durch Agentur oder dessen Subdienstleister, im Sinne Datenschutz, technischer und organisatorischer Maßnahmen, ebenso beim Kunden zu verorten ist. Der Kunde hat im Rahmen seiner Verpflichtungen alleinig sicherzustellen, dass die jeweilige Webseite/Webshop den rechtlich notwendigen Parametern entspricht. Unter den folgenden Links können die wichtigsten Elemente überprüft werden:
▪ https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/checkliste-cookies-webanalyse-webshop.html
▪ https://www.wko.at/service/k/innovation-technologie-digitalisierung/website-check.html

14. Die Agentur haftet nach Erfüllung ihrer Warnpflicht durch diese AGB – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch Accounts oder Webseiten/Webshops oder sonstiger vom Kunden eingesetzter Software.

15. Die Agentur haftet ebenfalls nicht in Belangen des Datenschutzes im Sinne technischer und organisatorischer Maßnahmen, sowie zum Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Kunde hat sicherzustellen, dass sämtliche Bestandteile dessen Webseite/Plattformen/Accounts, sowie eingesetzter Software mit den aktuellen rechtlichen Vorgaben einhergehen und konform angewendet werden.

16. Wird die Agentur oder der Kunde wegen einer solchen mutmaßlichen Rechtsverletzung, wie zuvor dargestellt, von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos. Der Kunde hat der Agentur sämtliche Nachteile zu ersetzen, welche ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

E. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter / Provisionen

1. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen, sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). Als Dritte gelten auch jene Anbieter von Medien, Plattformen, Werbenetzwerken, welche dem Kunden eine Reichweite und Werbepräsenz anbieten. Hierzu zählen sowohl gesetzliche und nicht-gesetzliche Organisationen, Vereine, Einzelpersonen oder auch andere Unternehmen aus dem In- und Ausland. Dem Kunden steht es frei, die Substitution einer Leistung durch einen konkreten Dritten gegenüber der Agentur zu untersagen, vorausgesetzt der Kunde benennt einen adäquaten Ersatz für diesen zu ersetzenden Dritten.
2. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten,
dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

3. Für Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

4. Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen im Auftrag des Kunden beauftragt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur, sondern beschreiben dadurch eine direkte Geschäftsbeziehung.

5. Insofern durch die Zusammenarbeit mit Drittanbietern Provisionen entstehen, so sind diese nicht Bestandteil des Verhältnisses zwischen Kunde und Agentur. Dritte, die Provisionen in ihrem ständigen Geschäftsgebaren gegenüber zukaufenden Agenturen anbieten, kalkulieren dies im Rahmen gängiger Agenturprovisionen.

6. Durch die Agentur erzielte Provisionen, die auf diesem Wege erlangt werden, stehen zur Gänze der Agentur zu. Dem Kunden erwächst, im Falle, dass die Agentur Provisionen auf diesem Wege erhält, kein Anrecht auf Rabattierung oder jeglichen sonstigen monetären Anteil an diesen Provisionen.

7. Die Agentur kann bei erfolgreicher Vermittlung eines potenziellen Neukontaktes Provisionen an einen Dritten/Kunden weitergeben. Dem Kunden entsteht grundsätzlich kein Anrecht auf Anteile an diesen
Provisionen, auch wenn es ein indirektes Kontaktverhältnis gegeben hat.

8. Im Zweifelsfall wird die Agentur nur auf wiederkehrende Leistungen Provisionszahlungen, in der Höhe von 5% bis zu maximal 15% gewähren. Dies ist maßgeblich von dem jeweiligen Produkt/Dienstleistung abhängig. Abweichungen zu dieser Regelung sind in einem gesonderten Partnervertrag zu regeln.

9. Leistungen, bei denen sich die Agentur an Dritten bedient, sind grundsätzlich von Provisionen ausgeschlossen.

F. Termine

1. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.
2. Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, welche sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und die Fristen verlängern sich dementsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

4. Werden seitens des Kunden, Termine oder Milestones von Kampagnen verschoben, welche den gesamten Leistungszeitraum ausdehnen oder verschieben, so kann die Agentur für die zusätzliche Leistungsdauer einen Teil der ursprünglichen Honorarnote auf das gesamte Honorar aufschlagen.

5. Werden aufgrund der Verschiebung gebuchte Positionen und erstelltes Material überflüssig, so hat die Agentur keine Verpflichtung, die dadurch entstehenden Kosten gegenüber dem Kunden rückzuerstatten.

6. Werden im Zuge der Betreuung Besprechungstermine vereinbart, so haben sowohl Kunde als auch Agentur diese Termine einzuhalten.

7. Sind diese Termine Bestandteil einer vertraglich vereinbarten Betreuung, aus der ein Honoraranspruch resultiert, so entsteht der Honoraranspruch erst dann, wenn Kunde und Agentur diesen Termin eingehalten haben. Nimmt der Kunde einen vereinbarten Termin nicht wahr und setzt die Agentur davon nicht in Kenntnis, so gilt der Termin jedenfalls als wahrgenommen. Hierzu ist jedenfalls die Dokumentation in der elektronischen Kommunikation maßgeblich.

G. Vertragsdauer

1. Das Verhältnis zwischen Kunde und Agentur unterliegt grundsätzlich keiner Mindestvertragslaufzeit, weswegen der Kunde zu jedem Zeitpunkt die Betreuung beenden kann, es sei denn es ist schriftlich anders vereinbart.

2. Sobald in der Zusammenarbeit zwischen Kunde und Agentur der Leistungszukauf von Dritten miteinbezogen wurde, verpflichtet sich der Kunde zu einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten, in denen zumindest die zugekaufte Leistung seitens des Kunden konsumiert wird.

3. In allen anderen Fällen gilt jene Mindestvertragsdauer, welche im Agenturvertrag definiert wird, zumindest aber jene, welche der Hälfte der gesamten Vertragslaufzeit entspricht. Sollte dieser Vertrag auf unbegrenzte Dauer geschlossen sein, so ist die Mindestvertragsdauer 12 Monate.

4. Die Mindestvertragsdauer beginnt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, mit dem jeweils folgenden Monatsersten ab Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung.

H. Vorzeitige Auflösung / Vertragskündigung / Änderung oder Abbruch / Rücktritt / Stornierung

1. Nach Annahme des Angebots und Übermittlung der Auftragsbestätigung ist nach Ablauf der Frist zwischen Agentur und Kunde ein wirksamer Kaufvertrag entstanden. Sofern nicht anders schriftlich via Angebot vereinbart, ist die darin beschriebene Leistung seitens der Agentur ohne Verzug zu erbringen.

2. Beide Parteien, sowohl Kunde als auch Agentur, sind berechtigt, nach Ablauf einer vereinbarten Mindestvertragsdauer, unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen, den laufenden Vertrag zum jeweiligen 15. des Monats, zu kündigen.

3. Der Vertrag kann seitens Kunde und Agentur zu jedem 15. des Monats gekündigt werden, sollte die jeweilige wirtschaftliche Situation eine Fortführung des Vertrags nicht mehr zulassen.

4. Sollten keine, seitens der Agentur definierten Conversions=Zielvorhaben (bspw. Kontaktanfragen, Anrufe, Verkäufer oder dergleichen), welche mittels Drittanbieter-Tools gemessen werden, erzielt werden, so hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit, unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen, den laufenden Vertrag zum jeweiligen 15. des Monats, zu kündigen.

5. Im Falle einer Kündigung seitens des Kunden, hat dieser kein Anrecht allfällige Dokumente und generierte Informationen ohne Entrichtung des bis zu diesem Zeitpunkt fälligen Honorars, an die Agentur zu erhalten. Ebenso hat der Kunde, sofern die Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragsdauer passiert, alle, mit dem abgeschlossenen Vertrag verbundenen Honorare der vereinbarten Leistungen, für die Dauer der Vertragslaufzeit in voller Höhe ohne Verzug an die Agentur zu entrichten.

6. Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur –unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen, entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten im Rahmen von Storno zu erstatten.

7. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, beträgt die Stornogebühr zumindest 30% des gesamten Auftragsvolumens. Sind zum Zeitpunkt der Storno bereits Leistungen erbracht, hat der Kunde die gesamte erbrachte Leistung gem. der Stundenaufzeichnung der Agentur zu bezahlen.

8. Wenn der Kunde eine bereits fertiggestellte Arbeit nicht abnimmt, verzögert oder unbegründet abbricht, so hat er der Agentur das gesamte Auftragsvolumen zu erstatten.

9. Sofern ein Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet ist, hat der Kunde der Agentur darüber hinaus, das für diesen Auftrag vereinbarte Honorar anteilig zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu stellen.

10. Kündigt die Agentur den laufenden Vertrag, so verliert sie den Anspruch auf ausständige Zahlungen und Honorare, welche über das Pensum der erbrachten Leistungen hinausgehen.

11. Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn,

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird.
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. der Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der

Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet.

12. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen, ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes, gegen wesentliche Bestimmungen aus den Verträgen gegenüber dem Kunden
verstößt.

13. Im Fall der sofortigen Auflösung durch den Kunden, wird auf den Anspruch ausstehender Dokumente oder anderer Inhalte, sowie auf Rückerstattung vorausgezahlter Honorare seitens des Kunden, verzichtet. Bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen durch die Agentur, sind seitens des Kunden gegenüber der Agentur ohne Verzug abzugelten.

14. Leistungen, die durch Zahlungen, welche in Form von Akonto- oder Teilzahlungen gegeben und durch den Kunden angezahlt wurden, sind bei Auflösung seitens Kunde oder Agentur, unabhängig der bisher erbrachten Leistungen, nicht zurückerstattungspflichtig.

15. Im Fall der sofortigen Auflösung durch die Agentur, hat die Agentur Anspruch auf alle ausständigen Zahlungen und Honorare, inklusive derer, die über das Pensum der erbrachten Leistungen hinaus gehen
für die Dauer der abgeschlossenen Vertragslaufzeit.

I. Honorar

1. Sofern kein anderes Honorar in Folge der Angebotslegung für Leistungen vereinbart wurde, gilt als Stundenhonorar ein Betrag von EUR 150,00 netto als vereinbart.

2. Wenn von Seiten der Agentur gegenüber dem Kunden keine ausdrückliche schriftliche Unentgeltlichkeit eingeräumt bzw. beiderseitig eine konkrete Tätigkeit der Agentur vereinbart wurde, so besteht grundsätzlich der Verdacht der Entgeltlichkeit hinsichtlich der Arbeitsleistung der Agentur gegenüber dem Kunden, wodurch deren Arbeit mit Stundensätzen zu je EUR 75,00 netto pro angefangener halber Stunde zu vergüten ist. Eine derartig erbrachte Leistung kann beispielsweise durch eine kulante Vorleistung der Agentur oder auch eine fortlaufende Betreuung der Accounts entstehen.

3. Die Agentur ist jedenfalls berechtigt eine derartig erbrachte Leistung ohne vorherige Zustimmung seitens des Kunden in Rechnung zu stellen, da die Konsumation der Leistung als Zustimmung zur Leistungserbringung seitens des Kunden vereinbart wird.

4. Die Erklärung der Absicht über die Verrechnung von Leistungen gem. Punkt 1, 2 und 3 gegenüber dem Kunden hat zum Zwecke der Gültigkeit innerhalb einer Frist von 12 Monaten zu erfolgen.

5. Die Leistungen der Agentur gem. Rechnungslegung gelten auch als erbracht, wenn lediglich ein Teil der, darin befindlichen Positionsbeschreibung, gegenüber dem Kunden erbracht wurde. Der Kunde anerkennt, dass Kommunikations- und Supporthandlungen immer Teil der jeweiligen Position/Leistung sind, ohne dass diese gesondert in den Positionsbeschreibungen der Leistungen angeführt werden müssen. Diese begründen jedenfalls einen Anspruch auf Vergütung in Höhe von 25% der jeweiligen Positionen.

6. Als Honorararten können für die jeweiligen Produkte und Dienstleistungen der Agentur verschiedene Modelle angewandt werden: Leistungen können als Einmalzahlung, monatliche Zahlung mit bestimmter Laufzeit, monatliche Zahlung mit unbestimmter Laufzeit, anteilige Agenturprovision an dem verwendeten Medienbudget oder auch als Beteiligung am erzielten Return on Invest/ Revenue Sharing abgegolten werden.

7. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes, Vorschüsse oder Akonto zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen von EUR 1.000,00 oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen. Darüber hinaus ist die Agentur jederzeit berechtigt, Akontozahlungen abzurufen, sofern sie das für sinnvoll erachtet. Der Kunde anerkennt, dass die gewöhnliche Höhe der Akontozahlung zumindest 50% des gesamten Auftragsvolumen beträgt.

8. Der Anspruch auf monatliche Leistungen erfolgt entgegen der Abrechnung einmaliger Leistungen, immer jeweils zur Monatsmitte, zu welchem Zeitpunkt auch die Fakturierung erfolgt. Dementsprechend
ist bei Erreichung der Monatsmitte ohne Kündigung des Kunden der Anspruch auf 100% des Honorars gegeben. In allen anderen Fällen wird das Honorar anteilig an der bisher erbrachten Leistung gemäß den entstandenen Aufwänden abgerechnet, jedoch zumindest 50% des Gesamthonorars sofern im betreffenden Monat Arbeitsleistung seitens der Agentur erbracht wurde.

9. Sollte ein Projekt ohne Verschulden der Agentur ein konkretes Datum zur Fertigstellung um eine längere Zeitperiode überschreiten und seitens der Agentur keine weiteren strukturellen Maßnahmen erfordern, so ist die Agentur berechtigt bis zu 90% des Auftragsvolumens gegenüber dem Kunden in Rechnung zu stellen, die Fertigstellung einer neuen zeitlichen Beurteilung zuzuführen und gegebenenfalls anderen
Projekten den Vorzug in der Bearbeitung zu geben.

10. Alle Kosten, welche mit einer fortlaufenden Betreuung der Agentur einhergehen, werden zum jeweiligen Stichtag der Inflationswirksamkeit an den entsprechenden Index angepasst. Hierzu orientiert sich die Agentur an dem Wert des harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI), welcher nach Stand OeNB vom 09.07.2019 bei einem konstanten Wert von 1,7%-Punkten liegt (https://www.oenb.at/Presse/20190709.html). Die Anpassung an die Inflation erfolgt jeweils zu Beginn eines jeden neuen Geschäftsjahres der Agentur.

11. Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

12. Alle Leistungen der Agentur, welche nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden nach vorheriger Absprache mit dem Kunden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden nach Vorlage von Belegen und deren Bewilligung zu ersetzen. Der Agentur steht es frei, Aufgaben abzulehnen bei denen Barauslagen anfallen.

13. Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen.

14. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Kunden von vornherein als genehmigt.

15. Ref. H 6): Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet ist, hat der Kunde der Agentur darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) anteilig zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des §1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu stellen.

16. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

17. Im Falle von manchen Projekten, insbesondere Webseiten, Webshops, Applikationen und sonstigen Projekten, bei denen der Kunde durch inhaltliche Bestandteile maßgeblich zur Fertigstellung des Produktes beiträgt, anerkennt der Kunde, dass ein fester Zeitpunkt vereinbart wird, zudem das Gesamthonorar fällig ist. Der Zeitpunkt unterliegt einer angemessenen Zeitspanne, in welcher der Kunde die Möglichkeit hat, den jeweiligen inhaltlichen Bestandteil zu liefern. Die Agentur hat jedenfalls ohne Verzug das Projekt zu vervollständigen, sobald das gesamte Honorar entrichtet wurde.

18. Zur Reduktion des administrativen Aufwands steht es der Agentur frei monatliche Leistungen, sofern diese zumindest drei aufeinanderfolgende Monate durch den Kunden konsumiert wurden, innerhalb einer Rechnungslegung für das gesamte Quartal zu fakturieren.

19. Leistungen, die im Vorfeld fakturiert werden, gelten als Guthaben und werden, sofern die Leistungen seitens des Kunden nicht konsumiert werden, zu 100% zurückerstattet.

J. Zahlung / Eigentumsvorbehalt / Inkasso / Mahnungsablauf / Rechtsgebaren

1. Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden und auf der Rechnung aufscheinen. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.

2. Fälschlich oder versehentlich gestellte Rechnungen sind vom Kunden ohne Verzug gegenüber der Agentur auf schriftlichem Wege anzuzeigen. Es gelten die Fristen der Gewährleistung hinsichtlich Mangel und Schadenersatz gem. Punkt 14.

3. Um eine einwandfreie Zahlungsabwicklung zu gewährleisten, steht es der Agentur frei, einen Treuhänder zuzuziehen oder sich von einer geeigneten Entität, vertreten zu lassen. Die Agentur stellt sicher, dass sie die erwähnte Entität mit allen notwendigen Rechten und Vollmachten ausstattet.

4. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher
Höhe, von derzeit zumindest EUR 50,00 netto je Mahnung, sowie jene eines Mahnschreibens eines, mit der Eintreibung beauftragten, Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

5. Der Kunde anerkennt, dass ab fällig werden einer Rechnung der Mahnungsverlauf vollautomatisch in folgendem Ablauf, solange die Rechnung nicht beglichen wird, passiert,
▪ Mahnung ab 7 Tage nach fällig werden der Rechnung
▪ Mahnung ab 7 Tage nach 1. Mahnung
▪ Mahnung ab 7 Tage nach 2. Mahnung

6. Der Kunde anerkennt, dass die Agentur in einem aktiven, vertraglichen Verhältnis zu einem Inkassodienstleister steht, welcher ab Eintreten eines Zahlungsverzugs, nach dritter Mahnung aktiviert wird.

7. Der Kunde anerkennt, dass es im Ermessen der Agentur liegt direkt in Einschreiten der Rechtsvertretung zu beauftragen. Dementsprechend entstehende Kosten sind zur Gänze seitens des Kunden zu tragen.

8. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

9. Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

10. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen, das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

11. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

K. Bild und Video / Druckmittel

1. Seitens des Kunden der Agentur zur Verfügung gestellte Bilder, können zum Zwecke des Einsatzes auf digitalen Plattformen oder Webseiten von der Agentur verändert werden. Dies ist notwendig, um die Kompatibilität zu gewährleisten oder den Anforderungen der Plattformen, Social Media und anderer Anbieter gerecht zu werden. Die Agentur weist darauf hin, dass es hierbei zu Verschlechterungen in der Qualität hinsichtlich Auflösung/Schärfe kommen kann.

2. Die Agentur weist darauf hin, dass Bildschirmfarben (RBG) von Druckfarben (CMYK) auf verschiedenen Medien abweichend dargestellt werden können. Die Rückgabe oder der Umtausch sind ausgeschlossen, da der Druck von dem jeweiligen Druckunternehmen abhängig ist. Gegen Aufpreis beim Druckunternehmen besteht jedoch die Möglichkeit auf Farbverbindlichkeit.

L. Urheberrecht, Nutzungs-, Veränderungs- und Verwertungsrechte

1. Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias) und auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden.

2. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen, es sei denn durch den Auftrag an sich, sei eine Nutzung außerhalb von Österreich eindeutig und konkludent.

3. Ist nichts anderes vereinbart, so ist seitens der Agentur ausschließlich ein Nutzungsrecht an den vollständig bezahlten Leistungen erteilt. Es besteht keinerlei Recht auf Veränderung oder sonstige abweichende Zwecke.

4. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der, von der Agentur dafür in Rechnung gestellten, Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

5. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig und setzt voraus, dass alle Honorare, welche mit der Erstellung der Inhalte in Verbindung stehen, abgegolten wurden.

6. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, welche über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist
oder nicht – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu, welche 2% pro Monat, basierend auf den Erstellungskosten der Inhalte und Materialien beträgt.

7. Sofern der Kunde nach Ende der Zusammenarbeit die Absicht hat, Materialien weiterzuverwenden, welche seitens der Agentur ohne Entgelt zum Zwecke der Kampagnenführung bereitgestellt wurden, so hat der Kunde für alle Materialien (Banner, usw.) eine monatliche Lizenzgebühr von 2%, basierend auf dem gesamten theoretischen Kaufpreis, an die Agentur zu entrichten.

8. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für welche die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages, unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.

9. Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

10. Die Agentur weist darauf hin, dass der Kunde urheberrechtliche Fragestellungen in Bezug auf etwaige geschützte Grafiken und Marken (z.B.: Logos von Drittfirmen) selbstständig rechtlich zu klären hat. Die
Agentur kann keinerlei Erlaubnis zur Nutzung oder Veränderung/Nutzung der Veränderung derartiger Grafiken erteilen.

M. Kennzeichnung / Testimonial

1. Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen ohne, dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

2. Die Agentur ist, vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden, dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Webseite mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

3. Die Agentur ist daran interessiert, seine Kunden und Partner in ein Referenzkundenprogramm aufzunehmen, um gemeinsame Präsenz am Markt aufzuzeigen und damit beide Entitäten zu fördern. In Bezug auf die Aufnahme in das Referenzprogramm willigt der Kunde ein, von der Agentur als Referenzkunde auf der Kundenliste und auf dem eigenen Internetauftritt genannt zu werden. Dies umfasst die Nennung des Kunden samt Logo & Projektlösung, die Darstellung des Ansprechpartners als Testimonial unter vorheriger Einwilligung zur Nutzung der Bilder als personenbezogene Daten sowie eine kurze inhaltliche Beschreibung der jeweiligen Kundenlösung.

4. Der Agentur ist es gestattet, ihre Arbeitsergebnisse oder Ausschnitte daraus zum Zwecke der Eigenwerbung – auch nach Beendigung der Vertragszeit – unentgeltlich zu nutzen.

5. Alle Referenzhinweise im Sinne der Kennzeichnung gelten ausschließlich Informationen, die keine personenbezogenen Daten enthalten.

6. Insofern durch einen Referenzhinweis personenbezogene Daten betroffen sind, hat ein gesonderter Vertrag zur Nutzung dieser abgeschlossen zu werden.

7. Im Falle von Weblösungen (z.B. Webseiten und dergleichen) gestattet der Kunde der Agentur, die Platzierung eines „DoFollow-Links“, im Footer oder im Impressum der Seite. Die Verlinkung kann auf Text oder Logo durchgeführt werden.

N. Geschäftsgebaren Webprojekte / Besondere Regelungen

1. Im Falle von Projekten, die mit der Erstellung und Verwaltung von Webseiten jeglicher Art und Weise zu tun haben, gelten besondere Regelungen hinsichtlich des Ablaufs und der Leistungsdokumentation. Seitens der Projektleitung wird zur Durchführung derartiger Projekte ein GANT-Chart erstellt, welches die einzelnen Phasen des Projekts darstellt und somit Lieferung und Mitarbeit beider Parteien hinsichtlich gewisser Zeitrahmen definiert.

2. Abweichend von anderen Projekten, werden auf Basis der GANT Planung folgende Zahlungsziele gem. des Projektfortschritts vereinbart:

▪ 50% Anzahlung bei Projektstart
▪ 25% Teilzahlung bei Abnahme des Designs
▪ 25% Schlusszahlung bei erfolgreicher Abnahme des Projekts

Bitte beachten Sie, dass das Deployment der Webseite erst nach erfolgter Abnahme passiert.

3. Der Kunde hat die Verpflichtung Unterlagen und Inhalte zur Webseite zeitgerecht im Rahmen der Phasenbildung zu liefern. Werden Inhalte nicht geliefert, so führt das zu einem Projektverzug, welcher durch die Projektleitung in einer neuen Zeitplanung resultiert.

4. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass bei Verzug der bisherig vereinbarte Liefertermin des Projekts eingehalten werden muss.

5. Sollten der Agentur durch den Zeitverzug Mehraufwände entstehen, so ist die Agentur berechtigt diese dem Kunden in Rechnung zu stellen.

6. Der Kunde ist für die Richtigkeit und die korrekte Umsetzung seiner Datenschutzrichtlinien und dem Inhalt des Impressums selbst verantwortlich. Die Agentur wird an dieser Stelle lediglich Empfehlungen aussprechen und weist explizit darauf hin, dass jegliche Formulierung und Prüfung einer Rechtsvertretung zu überlassen ist.

7. Die Agentur weist weiters darauf hin, dass jegliche Verwendung von Logos, Icons, Grafiken, Animationen, Videos und Tonspuren hinsichtlich rechtlicher Parameter, insbesondere in Bezug auf Lizenzen zur Verwendung zu kommerziellen Zwecken, seitens des Kunden überprüft werden müssen. Die Agentur wird keine Kontrolltätigkeit vornehmen, um Material, das nicht seitens der Agentur beschafft wurde, auf dessen Zulässigkeit zu überprüfen.

8. Die Agentur übernimmt keinerlei Gewährleistung oder Haftung, sollte ein Schaden an der Webseite durch die Nutzung von Dritten/Drittanbietern entstehen. Hierzu zählen beispielsweise Hostinganbieter oder sonstige Softwaredienstleister.

9. Die Agentur gewährleistet, im Rahmen von Kundenprojekten, eine einwandfreie Funktionalität der Webseite. Hierzu zählt vor allem die,

▪ Aufrufbarkeit
▪ Lesbarkeit
▪ Verfügbarkeit

Designfehler und/oder Rechtschreibfehler zählen nicht zu einer Beeinträchtigung der Funktion einer Webseite.

O. Gewährleistung

1. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen, um hier eine kostenlose Verbesserung zu beanspruchen zu können; Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln der unten angeführten Frist unterworfen und seitens des Kunden zu beweisen.

2. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.

3. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Kunden, die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

4. Es obliegt auch dem Kunden, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß §933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des §924 ABGB wird ausgeschlossen.

P. Haftung und Produkthaftung

1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung, handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

2. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde hat zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen, dass die, mit ihm in Zusammenhang gebrachten Inhalte, ethisch und rechtlich konform sind und nicht gegen die Auflagen Dritter verstoßen.

3. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter. Der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

4. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls aber nach 2 Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

5. Die Agentur wird den Kunden rechtzeitig auf, für sie erkennbare, rechtliche Risiken des Inhalts oder der Gestaltung geplanter Werbemaßnahmen hinweisen. Erachtet die Agentur für die Realisierung der Maßnahmen eine rechtliche (z.B. wettbewerbsrechtliche) Prüfung durch eine besonders sachkundige Person für erforderlich, so hat sie den Kunden darauf hinzuweisen. Hat die Agentur auf Bedenken hingewiesen und besteht der Kunde gleichwohl auf der Realisierung der Werbemaßnahme, so haftet die Agentur nicht für daraus resultierende Nachteile und Risiken. Der Kunde hält die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter schad- und klaglos.

6. Dessen ungeachtet haftet die Agentur nicht für die in Werbemaßnahmen enthaltenen Sachangaben über Produkte des Kunden oder die urheber-, muster-, marken- oder kennzeichenrechtliche Schutzfähigkeit der im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Ideen, Vorschläge, Konzepte, Entwürfe etc., es sei denn, diese Schutzfähigkeit wurde ausdrücklich Vertragsinhalt.

Q. Datenschutz, Verschwiegenheit / Geheimhaltungspflicht

1. Der Kunde gibt sein Einverständnis dazu, dass im Zuge der Auftragsanbahnung übermittelte Daten auf Basis der Rechtsgrundlage eines vorvertraglichen Status gespeichert und verarbeitet werden.

2. Der Kunde anerkennt, dass ausschließlich er selbst dafür verantwortlich ist, dass Marketingmaßnahmen, welche von der Agentur vorgenommen werden und einen Einfluss auf die Datenverarbeitungsprozesse des Kunden haben, gegenüber Dritten (z.B. Besucher von Webseiten des Kunden, usw.) in rechtlicher konformer Art und Weise zeitgerecht zur Kenntnis gebracht werden müssen.

3. Die Agentur ist nicht dazu verpflichtet, das Datenschutzkonzept des Kunden in jedweder Art und Weise zu überprüfen oder sich von dessen Validität zu überzeugen. Ebenso ist die Agentur nicht dazu verpflichtet, Anpassungen an den Datenverarbeitungsprozessen des Kunden vorzunehmen.

4. Dies gilt vor allem auch für die Einbindung von diversen Drittanbieter-Tools, welche Cookies auf der Webseite des Kunden auslösen und bei dessen Besuchern gespeichert werden. Die Agentur verweist hierzu auf die Umsetzung der Richtlinie und des EuGH-Urteils hinsichtlich Cookies auf Webseiten.

5. Sollten diese eine Einwilligung gegenüber der Drittanbieter in Bezug auf den Kunden erfordern, so hat der Kunde gegenüber der Agentur sicherzustellen, dass dies ebenso rechtlich konform geschieht. Dies betrifft unter anderem die Durchführung von Newsletterkampagnen, Einbindung von DrittanbieterSoftware (Remarketing-, Tracking-Pixel und dergleichen), sowie sonstiger Prozesse in denen der Kunde der Agentur, Daten direkt oder indirekt bereitstellt, die dessen Kunden betreffen (dies gilt auch für anonymisierte Daten auf deren Webseiten oder mobilen Applikationen).

6. Die Agentur hält sich schad- und klaglos am Kunden gegenüber Beanspruchung Dritter in Bezug auf die Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in den jeweils geltenden Fassungen und unter Berücksichtigung der jeweiligen speziellen nationalen Verordnungen. Der Kunde anerkennt, dass ausschließlich er dafür verantwortlich ist, dass diese Bestimmungen gegenüber seinen Kunden (Webseitenbesuchern oder dergleichen) eingehalten werden.

7. Die Agentur verpflichtet sich die erhaltenen Daten ordnungsgemäß und unter Berücksichtigung der notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen für die Dauer des Auftragsverhältnisses evident zu halten.

8. Zu Dokumentationszwecken behält sich die Agentur das Recht vor, erhaltene Daten zu archivieren. Sofern dies auch personenbezogene Daten betrifft, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu Löschfristen und sonstiger Handhabung.

9. Details zur Verwendung und Verarbeitung personenbezogener Daten findet der Kunde unter https://hill-woltron-digital.com/datenschutzerklarung/.

10. Die Agentur verpflichtet sich über alle betrieblichen Belange und Abläufe des Kunden, die im Rahmen der Auftragserfüllung zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen zu bewahren und vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.

11. Die Agentur wird alle, ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen, welche nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt sind, streng vertraulich mbehandeln. Sie wird Angestellte und Dritte, die solche Informationen oder Unterlagen zur Durchführung von Arbeiten im Rahmen dieses Vertrages erhalten, zu gleicher Verschwiegenheit verpflichten. Die
Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

12. Der Kunde verpflichtet sich erstellte, konzeptionelle Dokumente ohne Zustimmung der Agentur nicht an Dritte weiterzugeben.

13. Der Kunde verpflichtet sich sämtliche Informationen, welche er im Rahmen eines Angebotes erhält oder bereits erhalten hat, nicht an Dritte weiterzugeben und darüber Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe von Informationen ohne Zustimmung der Agentur zieht den Verlust der gewährten Vorteile nach sich, die sich auf dieses Angebot beziehen.

14. Unternehmensinterne Informationen, welche der Kunde im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Agentur erlangt, dürfen auch nach erbrachter Leistung nicht an Dritte weitergegeben werden. Sollte dies dennoch der Fall sein, nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass durch seine Handlung Ansprüche auf Schadensersatz entstehen können.

R. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

S. Sonstiges, Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist immer der Sitz der Agentur.

2. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

3. Ein Widerspruch gegen diese Bestimmungen hat unverzüglich vor Unterzeichnung und schriftlich dokumentiert zu erfolgen. Ein nachträglicher Widerspruch gegen einzelne Punkte der AGB ist ausgeschlossen.

4. Als Gerichtsstand für alle, sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden, Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.